Immobilienrecht

Rund um die Immobilie sind der Verkauf, die Begründung von Wohnungseigentum, die Bestellung von Grundpfandrechten, Dienstbarkeiten, Nießbrauchs- und Wohnrechten beurkundungspflichtig, ebenso die Übertragung von Grundstücken durch vorweggenommene Erbfolge.

Als Notarin berate ich Sie bei allen damit zusammenhängenden Fragestellungen vom Grundstückskaufvertrag, dem Kaufvertrag über einer Eigentumswohnung, eines Erbbaurecht oder eines Übertragungsvertrages bis hin zur Bestellung der erforderlichen Grundschulden.

Sprechen Sie mich gerne an auf steueroptimierte lebzeitige Übergabemöglichkeiten oder die Einbringung Ihres Immobilien- und Wertpapiervermögens in eine Familiengesellschaft.